Das Jobcenter Kreis Rendsburg Eckernförde verfügt derzeit nicht über ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der Mietobergrenze

Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht hat entscheiden, das der Kreis Rendsburg Eckernförde derzeit nicht über ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der Mietobergrenze verfügt. Daraus folgt, dass als Mietobergrenze für den Kreis Rendsburg Eckernförde die Werte der Wohngeldtabelle zzgl. eines Sicherheitszuschlages in Höhe von 10 Prozent gelten.


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