OLG Karlsruhe: Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bei ALG II
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass Beziehern von ALG II Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung zu bewilligen ist. Beschluß vom 22.8.2006, 20 WF 106/06
Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel – Arbeitsrecht – Kündigungsschutz – Fachanwalt Sozialrecht
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass Beziehern von ALG II Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung zu bewilligen ist. Beschluß vom 22.8.2006, 20 WF 106/06
Das Wohnen gehört zum elementaren Lebensbedarf. Wird es durch Nichtgewährung zustehender Sozialleistungen gefährdet, ist Eilrechtsschutz bis zum Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums zu gewähren. Das hat das Sozialgericht Schleswig – 02.02.07, S 4 AS 1128/06 ER – entschieden.
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