Im Lager galt zum Schutz der Lebensmittel und aus Brandschutzgründen ein Rauchverbot. Am 21.04.2006 war der Lagerarbeiter vom Geschäftsführer rauchend dort angetroffen worden. Darauf wurde eine Abmahnung ausgesprochen. Weniger als 3 Monate danach rauchte der Arbeiter erneut im Lager. Ihm wurde fristgerecht zum 31.03.2007 gekündigt. Zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat wurde jedoch vereinbart, dass wegen des Alters und der langen Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers die Kündigung zurückgenommen werden sollte, wenn dieser innerhalb der Kündigungsfrist nicht mehr gegen die Betriebsordnung verstoße. Dementsprechend wurde, weil kein neuer Verstoß festgestellt wurde, das Arbeitsverhältnis über den 31.03.2007 fortgesetzt. Bereits im August jedoch rauchte der Arbeiter erneut im Lager, worauf ihm erneut fristgerecht gekündigt wurde. Die Kündigungsschutzklage dagegen blieb in beiden Instanzen erfolglos.
Quelle: Pressemitteilung, Landesarbeitsgericht Köln zum Urteil vom 01.08.2008, Az. 4 Sa 590/08
Das finde ich gerechtfertigt, gerade das Rauchverbot ist eine wichtige Sache, zumal es um die Sicherheit und die Qualität der Dinge im Lager ging. Wer weiß, in welchen Bereichen derjenige noch Regeln missachtet hat! Wer es trotz Fast-Kündigung immer noch nicht versteht, muss eben gehen. Da finde ich die ganzen Kündigungen wegen Mini-Diebstählen, die jetzt durch die Presse geistern, wesentlich ungerechter!