Handlungsbedarf
Alle Personen die sich im Leistungsbezug der Stadt Kiel oder des Jobcenters Kiel befinden und bei denen nicht die volle Miete anerkannt wird sollten jetzt handeln.
Wenn der Bescheid schon rechtskräftig ist sollte ein Überprüfungsantrag (für die Zeit ab 01.12.2016) gestellt werden.
Wenn der Bescheid noch nicht älter als ein Monat ist sollte Widerspruch eingelegt werden – ggf. auch beides.
Wenn Sie sich das selbst nicht zutrauen beantragen Sie beim Amtsgericht Kiel einen Beratungshilfeschein und vereinbaren Sie einen Termin. Ich helfe Ihnen gerne weiter.
Mietspiegel als Grundlage
Das derzeit von der Stadt Kiel verwendete „Konzept“ basiert auf den Daten des Mietspiegels von 2014. Seit dem 20. Juni 2017 gilt in Kiel allerdings bereits ein neuer qualifizierter Mietspiegel. Da es einen neueren Mietspiegel gibt, müsste das Jobcenter Kiel auch neue Werte für die Mietobergrenze berechnen. Die hat die Stadt aber bisher noch nicht getan. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts müsste daher der auf die Wohngeldtabelle zurück gegriffen werden.
Das Sozialgericht Kiel geht aber einen anderen Weg. Es stellt drauf ab, dass zwar kein schlüssiges Konzept mehr vorliege aber die alten Werte können übergangsweise noch weiter gelten. Daher könne man zwischenzeitlich mit einem Zuschlag von 10 % arbeiten.
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